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   BGH, 27.03.1981 - 3 StR 107/81   

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https://dejure.org/1981,18618
BGH, 27.03.1981 - 3 StR 107/81 (https://dejure.org/1981,18618)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1981 - 3 StR 107/81 (https://dejure.org/1981,18618)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81 (https://dejure.org/1981,18618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Angabe der Mindestzahl der Teilakte bei der Feststellung einer Fortsetzungstat - Zugrundelegung einer ausreichend genauen Angabe über Beginn und Ende des Zeitraumes, in dem sich die Fortsetzungstat sich ereignet haben soll - Revisionsgrund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82

    Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines

    In der Regel muß der Tatrichter aber mitteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte er im Urteil ausgegangen ist (BGH GA 1959, 371; BGH, Beschluß vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81).

    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit auf Grund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können, und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH GA 1965, 182; BGH, Beschluß vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81).

  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 886/83

    Anforderungen an die tatrichterliche Bestimmung des Schuldumfangs bei einer

    Konnte das Landgericht nicht genau bestimmen, wie oft der Angeklagte den Jungen sexuell mißbraucht hat, so hätte es unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" die sichere Mindestzahl dieser Handlungen feststellen und seiner Beurteilung zugrunde legen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 547/80; Beschlüsse vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81; 12. Januar 1982 - 2 StR 752/81 - und 3. Mai 1983 - 1 StR 253/83).
  • BGH, 06.07.1984 - 3 StR 239/84

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhanges beim Schutz höchstpersönlicher

    Dies ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit aufgrund genauer Angaben über Beginn und Ende unmißverständlich eingegrenzt ist, so daß Zweifel über die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht auftreten können, und es ferner ausgeschlossen ist, daß eine genaue Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH, Beschlüsse vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81 - und vom 9. Februar 1983 - 3 StR 503/82).
  • BGH, 19.01.1983 - 3 StR 501/82

    Beurteilung einer Aussage eines Kindes über die Durchführung von sexuellem

    Unumgänglich - schon um den Umfang der Rechtskraft festzulegen - ist in aller Regel aber die Angabe der Mindestzahl der Teilakte (BGH GA 1959, 371 und 1965, 182; BGH, Beschluß vom 27. März 1981 - 3 StR 107/81).
  • BGH, 09.04.1986 - 2 StR 110/86

    Angabe der Mindestzahl der Teilakte entgegen der hinreichenden Bestimmbarkeit

    Auf jeden Fall unumgänglich sind danach ausreichende Angaben über Beginn und Ende des Tatzeitraums (BGH, Beschluß vom 27. März 1981, 3 StR 107/81).
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